Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.

Wir, das Team der Physiotherapie Praxis Stich, heißt Sie herzlich willkommen.

 

Egal, ob Sie mit einem abgeflachten Fußgewölbe, Rückenschmerzen, Kieferproblemen oder aufgrund eines Schlaganfalls kommen – bei uns sind Sie richtig. Nach ausführlicher Anamnese und Befund, erarbeiten wir zusammen eine Strategie zur Genesung Ihrer Problematik. Die Strategie ist natürlich in jedem Fall eine andere. Jedoch setzen wir auf eine fundierte Therapie, mit Maßnahmen, welche erwiesenermaßen helfen.

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Praxis geben können. Für Rückfragen zu unseren Angeboten bzw. weiteren Informationen über unsere Praxis stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. Falls Sie niemand erreichen, da wir entweder in einer Behandlung oder auf Hausbesuch sind, sprechen Sie uns bitte auf den Anrufbeantworter. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

 

Leistungen

 

Praxis

Unser Service für Sie

Wir behandeln im 30 Minuten Takt!

 

Ihre Krankenkasse sieht für Sie eine Behandlungszeit von 15-25 Min. pro Therapiesitzung vor, nur diese Zeit wird von der Krankenkasse bezahlt. Jede weitere Minute die von uns behandelt wird, ist eine Serviceleistung unserer Praxis, um Ihnen die bestmöglichste Therapie bieten zu können.

Handtuchservice

 

 

Gerne stellen wir Ihnen kostenfrei für Ihre Therapiezeit ein großes Handtuch zur Verfügung.  Wir freuen uns, wenn sie Ihr eigenes Handtuch zur Behandlung mitbringen. Gerne kann dies bei uns gelagert werden.

Wissenswertes

DAS SOLLTEN SIE ZU IHREM ERSTEN TERMIN MITBRINGEN
  • Rezept (Verordnung)
  • Großes Handtuch
  • Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen)
  • Arztberichte, Röntgen-/MRT Bilder
  • Idealerweise sportliche und bequeme Kleidung
DAS SOLLTEN SIE ALS PATIENT WISSEN
Gesetzliche Krankenkassen Die Praxis ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Die Preisgestaltung der gesetzlichen Versicherung, sowie die Behandlungszeiten werden uns genau vorgegeben. Darin enthalten sind auch die Zeiten für Dokumentation, Erstellung des Behandlungsplanes, Vor- und Nachbereitung der Kabinen usw. Weiterhin kommt hinzu, die Kontrolle der Verordnung, Berechnen und Kassieren einer Rezeptgebühr usw. Die Krankenkassen bezahlen lediglich 15-20 Min Zeit für eine Therapiesitzung. Wir werden und müssen laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes, Verordnungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen, auf das Genaueste prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die Verordnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht (was leider viel zu oft vorkommt…), müssen Sie die Verordnung beim Arzt richtigstellen lassen. Im Regelfall übernehmen wir dies als Serviceleistung für Sie! Die Leistungspflicht Ihrer Krankenkasse besteht leider ausschließlich bei einem absolut korrekt gestellten Rezept. Die Kassen weigern sich den Physiotherapeuten Ihre zustehende Vergütung, für erbrachte Leistungen, zu bezahlen, sollte nur ein Buchstabe oder eine Verordnungsnummer im Rezept falsch angegeben sein. Dies ist natürlich auch für uns eine enorme verwalterische Mehrarbeit, die wir viel lieber in ihre Therapiezeit investieren würden. Zwischen dem Datum der Rezeptausstellung und der ersten Behandlung dürfen maximal 14 Kalendertage liegen. Zwischen den einzelnen Behandlungen dürfen nicht mehr als 14 Kalendertage vergehen. Eine Unterbrechung erlaubt Ihre Krankenkasse nur in bestimmten Ausnahmefällen. Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie, sich möglichst 24 Stunden vorher bei uns zu melden, damit wir die Chance haben, diesen Termin anderweitig zu vergeben. Auch bei kurzfristigen Absagen bitten wir um eine Nachricht. Ohne rechtzeitige Terminabsage müssen wir Ihnen den Behandlungsausfall privat in Rechnung stellen. Private Krankenkassen und Beihilfeberechtigte Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung. Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen. Uns als Praxis ist es nicht möglich die Erstattungssätze der einzelnen Privatkassen zu kennen, zumal die Vergütung auch von den einzelnen Tarifen und Vertragsmodalitäten abhängt, die der Versicherte abgeschlossen hat. So kann es auch zu Zuzahlungen als privat versicherte Person/BEI-hilfeberechtigte Person kommen. Was man deshalb hier auch noch anfügen muss: Beihilfesätze sind keine Preise. Der Beihilfesatz stellt den staatlichen Zuschuss zu den entstandenen Krankheitskosten dar, nicht mehr und auch nicht weniger. Sie sollten daher unbedingt vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif. Bekanntermaßen versuchen auch die privaten Krankenkassen zwischenzeitlich überall die Erstattungen zu senken und einzelne Beträge abzusetzen. Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reichen Sie daher bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Rechnung ein. Preise für Privatpatienten und beihilfeberechtigte Personen Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Empfohlen durch den Berufsverband. Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Natürlich ist die Preisgestaltung auch von der Qualifikation/Spezialisierung des Therapeuten und der jeweiligen Praxiseinrichtung abhängig. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,4 und 2,3. Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen 1,5 und 1,6! Näheres erfahren Sie hierzu unter www.privatpreise.de, oder den ausgelegten Broschüren. Es existieren zu diesen Problemen unzählige und einschlägige Urteile der deutschen Rechtsprechung. Beispielhaft seien zwei davon aufgeführt: LG Köln, 14.10.2009 (AZ: 23 O 424/08) Auszug aus der Urteilsbegründung: ”Die Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, zur Kürzung der zu erstattenden Beträge berechtigt zu sein. Eine Kürzung auf der Grundlage des Heilmittelverzeichnisses LEVP07/03 der Beklagten kommt nicht in Betracht. Denn es ist weder vorgetragen, noch ersichtlich, dass diese wirksam in den Versicherungsvertrag einbezogen worden wäre. Auch eine Kürzung auf die beihilfefähigen Höchstsätze, die den Sätzen des Heilmittelverzeichnisses entsprechen, unter dem Gesichtspunkt der üblichen Vergütung gemäß § 612 II BGB kommt nicht in Betracht (vgl. insoweit auch LG Köln 23 O 380/08 – Urteil vom 17.06.2009 n.v.). Denn die beihilfefähigen Höchstsätze stellen keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen dar.“ AG Frankfurt, 30.03.2009 (AZ: 29 C 2041/07-86) Auszug aus der Urteilsbegründung: ”Die Behauptung der Beklagten (Krankenversicherung), die abgerechneten Beträge seien überhöht, ist nicht hinreichend substantiiert. Die stete Bezugnahme auf die beihilfefähigen Höchstsätze vermag einen Angriff nicht zu begründen, da es auf die Üblichkeit und Angemessenheit der Preise für die Privatversicherten ankommt.“
ZUZAHLUNG UND REZEPTGEBÜHR FÜR GESETZLICH VERSICHERTE
Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit, auch wenn sie ein Einkommen haben. Alle anderen Versicherten sind zuzahlungspflichtig. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen pro Verordnung einmalig eine Pauschale von 10 Euro und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10% leisten. Entrichten Sie den Gesamtbetrag bitte im Laufe der Behandlungsserie. Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreit worden sind, legen Sie uns bitte den entsprechenden Ausweis vor.

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Fusspflege Petra Seelig